Reisepass & Personalausweis

    Am Gemeindeamt (Sekretariat) können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Terminvereinbarung: 03854615524, Frau Balber

    Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist bis längstens 2 Jahre nach der Geburt des Kindes gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses bereits fünf Jahre.


    Kosten ab 01.07.2025

    Reisepass bis 12 Jahre € 44,00

    Reisepass € 112,00

    Personalausweis bis 16 Jahre € 39,00

    Personalausweis € 91,00


    Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen für Minderjährige unter 18 Jahren

    Bis zwei Jahre: zwei Jahre

    Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre

    Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre


    Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

    Erster Reisepass:

    Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gilt auch der der Mutter), EU Passbild


    Reisepass vorhanden (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen):

    alter Reisepass, EU-Passbild

    Sollte sich der Name geändert haben, muss die Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorgelegt werden.


    Personalausweis:

    Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, EU-Passbild, Heiratsurkunde bei Namensänderung

    Bei der Antragstellung muss der Antragsteller (auch Kinder) im Büro anwesend sein.