Ermäßigungen:
für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25%
für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25%
Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet.
Allen vorgenannten Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.
4. Anschlussgebühr:
Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben.