1. Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag | € 3,85 je m² |
2. Wasserverbrauchsgebühr | € 3,88 je m³ |
Ermäßigungen:
für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25%
für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25%
Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet.
3. Wasserzählergebühr | bis 5 m³ € 33,66 jährlich | |
mehr als 5 bis 10 m³ € 37,18 jährlich | ||
mehr als 10 m³ € 54,92 jährlich | ||
Allen vorgenannten Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.
4. Anschlussgebühr:
Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben.