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Wasserversorgung

Abgaben

1. Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag

€ 3,85 je m²

2. Wasserverbrauchsgebühr

€ 3,88 je m³

Ermäßigungen:

  • für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25%

  • für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25%

Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet.

3. Wasserzählergebühr

bis 5 m³ € 33,66 jährlich

mehr als 5 bis 10 m³ € 37,18 jährlich

mehr als 10 m³ € 54,92 jährlich

Allen vorgenannten Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.

4. Anschlussgebühr:

Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben.