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Reisepass & Personalausweis

Am Gemeindeamt (Sekretariat) können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Terminvereinbarung: 03854615524, Frau Balber

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist bis längstens 2 Jahre nach der Geburt des Kindes gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses bereits fünf Jahre.

Kosten ab 01.07.2025

Reisepass bis 12 Jahre € 44,00

Reisepass € 112,00

Personalausweis bis 16 Jahre € 39,00

Personalausweis € 91,00

Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen für Minderjährige unter 18 Jahren

Bis zwei Jahre: zwei Jahre

Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre

Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

Erster Reisepass:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gilt auch der der Mutter), EU Passbild

Reisepass vorhanden (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen):

alter Reisepass, EU-Passbild

Sollte sich der Name geändert haben, muss die Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Personalausweis:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, EU-Passbild, Heiratsurkunde bei Namensänderung

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller (auch Kinder) im Büro anwesend sein.

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